Autismus und Förderung

Im Bereich Autismus wurde und wird intensiv geforscht. Hypothesen und Erkenntnisse, sowie aktuelle Ergebnisse aus der Forschung schaffen mehr Klarheit über die Situation von Menschen mit Autismus.

Dies führt zu einem besseren Verständnis, und zur ständigen Anpassung der angewandten Methoden. Diese wiederum unterstützen die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für die von Autismus betroffenen Menschen.

Die Zahl der Autismus-Fälle entwickelt sich rasant. Vor 40 Jahren waren es 4 diagnostizierte Fälle auf 10 000, heute ist eine Person auf 100 Menschen von Autismus betroffen. Tatsächlich stimmen diese Zahlen, zudem bleibt der Anteil der Menschen, die nonverbal sind, konstant.

Teilhaben ist ein Menschenrecht. Um dieses Recht bei Menschen mit Autismus gewährleisten zu können, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. In der Begleitung von Erwachsenen mit Autismus braucht es Kenntnisse über die diagnostischen Kriterien, über Wahrnehmung und Kommunikation, sowie genügend Erfahrung in der Verhaltensanalyse und anerkannte Interventionen

Wir müssen verstehen, was in diesen Bereichen für die Person problematisch ist, und entsprechende Interventionen aufbauen. Autismus ist nicht von Anfang an eine Verhaltensstörung. Der Mensch mit Autismus kommt nicht mit herausfordernden Verhalten auf die Welt. Die Verhaltensproblematik entwickelt sich meistens erst später im Laufe der Zeit.

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Der Mensch mit Autismus kommt nicht mit einem herausfordernden Verhalten auf die Welt. Eine solche Problematik entwickelt sich erst später im Laufe der Zeit.

Man muss es sich so vorstellen: wenn sich ein sogenannt neurotypischer Mensch und ein Mensch mit Autismus begegnen, treffen zwei unterschiedliche Gehirne aufeinander. Zwei Gehirne, die sich nicht verstehen, weil sie nicht die gleiche Sprache sprechen. Das führt auf beiden Seiten zu Frustration und Stress.

Die Person mit Autismus hat manchmal Mühe, ihre Umwelt zu verstehen, versteht unsere Art der Kommunikation oft nicht und hat Mühe, soziale Regeln zu erkennen.

Der Betreuer geht in der Regel von seinem «normalen Denken» aus, um sich die Verhaltensweisen von Menschen mit Autismus zu erklären.

Der Weg zu einer angepassten Begleitung von Menschen mit Autismus wird lang sein, denn auch von der Theorie zur Praxis braucht es viel Erfahrung.

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Personen mit ASS – und auch solche, die nonverbal sind – sind in erster Linie Menschen wie wir. Und sie haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige Begleitung.

Wir müssen uns weiterhin gemeinsam bemühen, uns Wissen anzueignen, und dieses in den Institutionen umsetzen, um diese Menschen zu begleiten – umso mehr, wenn sie nonverbal sind. Wenn wir krank sind, wollen wir die richtige Diagnose und eine passende Behandlung. 

Der Bund hat in seinem Bericht Autismus-Spektrum-Störungen Empfehlungen herausgegeben. Hier ein Auszug (S. 36) aus dem Bericht des Bundesrates von Mai 2019:

«Im Rahmen der geschützten Angebote wäre eine bessere Orientierung an die Bedürfnisse der Menschen mit ASS nötig. Weiter sollen die Autismus spezifischen Kompetenzen bei den Fachpersonen erweitert werden, sei es durch Weiterbildung oder durch die Analyse aktueller Praktiken (Intervisionen) und Supervisionen.
Bei den Wohn-, Beschäftigungs-, und Arbeitsangeboten im geschützten Rahmen sollen die Menschen weiterhin gefördert werden – auch über die Volljährigkeit hinaus. Die Arbeits- und Beschäftigungsangebote sollen nicht nur dazu dienen, dort Zeit zu verbringen, sondern die Menschen mit ASS auch weiterhin fördern

Der Bund hat die Situation damit sehr gut festgehalten. So wird Inklusion ermöglicht. Packen wir es gemeinsam an.

Personen mit ASS – und auch solche, die nonverbal sind – sind in erster Linie Menschen wie wir, und wir müssen sie auch als solche betrachten. Sie haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige Begleitung.

Quellenverzeichnis

Wikipedia, Artikel «Autismus», Abschnitt «Autismus-Häufigkeit», mit Aufzählung der Faktoren, die in den letzten Jahrzehnten zu einem Anstieg der Fallzahlen geführt haben.

Offizielle Medienmitteilung zum Bericht des Bundesrates von 2018: «Menschen mit Autismus sollen besser integriert werden», die letzte Änderung erfolgte im Mai 2019.

Hier der direkte Link zum Bericht des Bundesrates: «Autismus-Spektrum-Störungen».
59 Seiten im PDF-Format, zum Download (ca. 1 MB) im neuen Browser-Fenster.

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